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Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Zitat:
Ergo ist es unerheblich ob Du eine Unterschrift leistest oder nicht. Sobald Du gegen den bestehenden Vertrag verstößt, hast Du ein Problem. |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Zitat:
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Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Zitat:
Wer so dämlich ist und soetwas zustimmt und dann gegen die NDA verstößt, der verdient es auch nicht anders. Tatsächlich denke ich, dass der Verlust der Beta und einem eventuellen Ausschluß von der Spielteilnahme (so es denn erstmal draussen ist), viele Spieler von einem Verstoß abhalten wird. Die Konkurrenz wird wahrscheinlich schon ihr eigenes Personal in der Beta haben |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Zitat:
Zivilrechts Prozesse sind in der Branche wohl eher selten aber nicht ausgeschlossen,kommt immer drauf an was man aus plaudert und welche Folgen dies hat/hatte....und natürlich ob man es auch nachweißen kann. Zitat:
Aber berichtigt mich ,wenn ich mich jetzt hier vertue. |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Zitat:
Schon gewusst das du die NDA zustimmen MUSST ?. Wenn du das nicht machst darfst du gewisse Software nicht benutzten, besser gesagt nicht installieren, ist klar oder?. Eine andere Sache ist es wenn du die NDA zugestimmt hast (wie ich schon sagte zustimmen musst) und dann dagegen verstößt. |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Eine NDA bestätigst du mit einem klick und nicht mit einer Unterschrift. Nach deutschem Recht extrem wacklig an der Grenze zu ungültig. Genauso die Eula, die ist auch nach deutschem Recht nicht bindend. USA hat andere Gesetzeslage, da mag sowas relevanter sein (dort wurden Quatsch auch erfunden).[/quote]Sorry, aber NDA und EULA sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Bei der EULA basiert die Problematik darauf das die deutschen Gerichte sich auf den Standpunkt stellen das man alle vertraglichen Details eines Kaufvertrages VOR dem Kauf kennen muss damit sie Gültigkeit für den Kaufvertrag haben. Die EULA wird aber bei vielen Softwaren erst NACH dem Kauf der Software, nämlich beim ersten Start, dem Käufer zur Kenntnis gebracht. Das ist die Thematik wieso deutsche Gerichte eine EULA die dem Käufer einer Software auf diesem Wege zur Kenntnis gebracht wurde als problematisch ansehen. Eine EULA die ein Käufer VOR dem Kauf einer Software bestätigen muss oder die ihm vor dem Kauf zur Kenntnis vorgelegt wurde ist nach wie vor zu 100% gültig, zumindest so mein letzter Kenntnisstand. Einer NDA muss der Betreffende aber zustimmen BEVOR er die Software zum Testen bekommt, von daher dürfte es vermutlich keinerlei Probleme mit der rechtlichen Gültigkeit in Deutschland geben. Disclaimer (sorry dafür ... aber ich habe so gar keine Lust auf einen Zusammenstoß mit abmahnwütigen Rechtsanwälten): Ich gehöre nicht den rechtsberatenden Berufen an, daher stellt der Beitrag auch in keinster Weise eine Rechtsberatung da. Wer sich genauer zu dem Thema informieren möchte sollte sich unbedingt an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe wenden. Gruß Rainer |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Ich freu mich drauf! Sehr guter Bericht! |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Nur so am Rande: Das mit der EULA ist so auch nicht richtig - solange sie keine Bestimmungen enthält, die in Deutschland gegen das Gesetz verstoßen, ist auch eine EULA wie eine AGB erst einmal verbindlich. Ein Hinweis auf der Schachtel reicht dazu vollkommen aus. Über die NDA brauche ich mich gar nicht zu unterhalten. Auch hier würden gesetzwidrige Punkte ungültig sein. Mir ist es aber egal - wer gegen die NDA verstößt, verliert nicht nur den Beta-Zugang sondern auch den Zugang zum Spiel bei Release. So etwas würde ich nie riskieren. Darum war das von Gabe auch richtig, dass er Bioware um Erlaubnis gefragt hat. |
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Bestimmungen die gegen das Gesetz verstossen sind eh immer und überall rechtswidrig. Bloss bei der AGB gilt ja das sie keine "unerwarteten" Regelungen beinhalten darf um gültig zu sein und davon gibt es in einer EULA jede Menge, da sie letztendlich die Nutzung des erworbenen Eigentums im erheblichen Masse einschränkt/beschränkt. Wie gesagt, ich kenne es eben anders, bzw. zumindest hat es mir mein REA so erklärt. Ist allerdings auch schon wieder ein wenig länger her. ^^ Gruß Rainer |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta So unrecht hat Dein RA nicht - eine EULA wird auf den Status einer AGB gesetzt, sofern sie vor dem Kauf einsichtig war. Da die AGB sich nach dem BGB richten, sind viele Bestimmungen einer EULA nicht rechtwirksam, da sie den Käufer einschränken. Hier kommt mittlerweile aber auch noch EU-Recht zum tragen und allmählich bewegen sich auch die Gerichte in Richtung Internet und modernes Kommunikationszeitalter weiter. Wer glaubt, dass eine EULA von vorne herein in allen Punkten ungültig ist, wird sich leider täuschen. Eine NDA ist aber - wie wir beide schon festgestellt haben - etwas vollkommen anderes, da man ihr ausdrücklich zustimmen muss und sie nicht stillschweigend akzeptiert. |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta EULA widersprechen dem deutschen Recht (BGB) weil man keine einseitigen Vertragsveränderungen NACH dem Kauf mehr vornehmen darf. Wenn man VOR dem Kauf einer EULA zustimmen würde, dann sähe es anders aus. Daher sind alle EULAs die man so anklickt nachdem man eine gekaufte Software installiert in Deutschland ungültig. Bei der NDA, welche man ja bevor man Zugang zu einer Beta erhält anklicken muss, sieht es etwas anders aus. Es ist sehr schwer vor Gericht einen Rechtsanspruch durchszusetzen wenn der Vertragspartner dieses einseitigen Vertrags keinerlei Bezahlung erhält und keine klaren Vertragsstrafen (im idealfall gestaffelt nach Umfang des Verstoß) vereinbart wurden. Es ist auch sehr schwer den Schaden zu beziffern den z.B. ein Screenshot oder ein Videoausschnitt erzeugt. Verteidiger würden z.B. die Werbefunktion eines Leaks anführen und das Ganze dürfte ergebnislos verlaufen. Trotz Formfreiheit ist es zudem in der Praxis extrem schwer zu beweisen, dass wirklich die Person vor Gericht den Mausklick gemacht hat. Ich denke es ist abschreckend genug wenn man als Betatester den Zugang zur Beta verliert. |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Wer über NDAs und EULA diskutieren will, der kann dafür gerne einen eigenen Thread aufmachen... |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Zitat:
Vielen Dank für Übersetzten |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Super Artikel, vielen Dank fürs Übersetzen... Da wird auf JEDEN ein richtig gutes Spiel auf uns zu kommen |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta danke fürs übersetzen |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Ich finde es auch nett von dir, dass du den Text übersetzt hast. Momentan hab ich auch kein Bock mehr auf andere Spiele, schon gar nicht auf WoW. Ich hoff mal es kommt bald raus |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta interessant |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Zitat:
@TE vielen dank , liest sich klasse... |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Sehr schöner Bericht Beweist meiner meinung nach auch das es sich von anderen Systemen stark unterscheidet. |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Zitat:
Allerdings kann der Hersteller von seinem "Hausrecht" jederzeit gebrauch machen und dich ohne Angabe von Gründen des Spieles verweisen und deinen Account sperren. Klingt komisch, ist aber so ... |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Guter Artikel...mit einem klaren "no go" ! Das andere Stwar Wars spiel das er meint...ist wohl SWG oder nicht ? Wie kann man das Spiel damals nicht gemocht haben bei Release ?!? Oder meint er den CU ? Der Typ ist mir suspekt, wer SWG damals im original nicht mochte ist mir sehr suspekt. Grüße. |
Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta Zitat:
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Gabe von Penny Arcade beschreibt seine Eindrücke aus der Beta nu mag ich einen holoprojektor ham |
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