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Taxero 23.03.2012 07:23

AW: Vermächtnis
 
Zitat:

Zitat von Stryke (Beitrag 11393)
Jo kleiner Schreibfehler ...

Passiert jedem mal, ist halb so wild.

Stryke 23.03.2012 07:27

AW: Vermächtnis
 
Zitat:

Zitat von Taxero (Beitrag 11396)
Passiert jedem mal, ist halb so wild.


Dann kannste ja jetzt auch gleich die Frage mal richtig beantworten^^

Shijva 23.03.2012 09:26

AW: Vermächtnis
 
Wie Ich das so verstanden habe bekommen die "Kinder" die Fähigkeiten der Eltern. Also würde Ich mal sagen wenn der Schmuggler der Vater ist, kann er nicht die Sachen eines Jedis, also seines Sohnes/Tochter lernen. Verbürgen tue Ich mich dafür aber nicht.

Stryke 23.03.2012 09:28

AW: Vermächtnis
 
Zitat:

Zitat von Shijva (Beitrag 11403)
Wie Ich das so verstanden habe bekommen die "Kinder" die Fähigkeiten der Eltern. Also würde Ich mal sagen wenn der Schmuggler der Vater ist, kann er nicht die Sachen eines Jedis, also seines Sohnes/Tochter lernen. Verbürgen tue Ich mich dafür aber nicht.


Ja, so hätte ich das jetzt auch verstanden. Muss das mal mit ein paar in der Gilde bequatschen, weil die lvln gerade extra ihre Sith um die Fertigkeiten dann zu bekommen... auf der Repu Seite^^

xCerce 23.03.2012 12:02

AW: Vermächtnis
 
Also nochmal für die langsamen im Forum,
ich hab nen Sith Inqui/ Schatten.
Wenn ich mir nen Maro/ Jugger hochspiel, kann der dann auch Invi gehen oder wie? :??

Stryke 23.03.2012 12:22

AW: Vermächtnis
 
Der kann dann diverse Fertigkeiten auch bekommen. Aber ist nich lange kein invi


Greeez Stryke

Taxero 23.03.2012 15:50

AW: Vermächtnis
 
Das alles wird am Anfang bestimmt ziemlich kompliziert sein und man muss sich erst mal daran gewöhnen wenn man das alles drauf hat mit dem Vermächtnis macht es sicher ein Heiden Spaß.

Redfield 26.09.2013 11:39

AW: Vermächtnis
 
Hallo Leute!

Ich benutze mal dieses Thema um kein neues öffnen zu müssen.

Wie schaut das eigentlich mit den Fähigkeiten die man vererben kann aus?

Beispiel...

Mutter - Sith-Inquisator
Vater - Jedi-Ritter

Sohn - Jedi-Botschafter

Wenn ich das richtig verstanden habe kann dann mein Jedi-Botschafter (Sohn) dann z.b. den Sprungangriff vom Ritter lernen und auch den Blitz vom Inquisator.

ODER?

Was muss das Elternteil für eine Voraussetzung haben um eine Fähiglkeit weiter zu geben bzw was muss das Kind mitbringen um eine zu erben?


Danke im Voraus!!!

LG
Redfield

Athol 26.09.2013 11:48

AW: Vermächtnis
 
nein

es gibt spezielle vermachtnissfähigkeiten jeder klasse die du nur im Heldenmoment benutzen kannst die dann keine macht bzw fokus kosten und erst freigeschaltet werden wenn du die klassenquest durch hast akt 3 sollte es sein!

Jediritter z.b machtschwung
Jedi Botschafter z.b Schleudern
Kopfgeldjäger z.b. Flammenwerfer

du kannst dir leider keine Fähikeit aussuchen die du vermachen willst!

Redfield 27.09.2013 08:30

AW: Vermächtnis
 
Alles klar Danke!

Kann ein Charakter der Hellen Seite auch eine Fähigkeit der Dunklen einsetzen?

Athol 27.09.2013 12:08

AW: Vermächtnis
 
ja kann er wenn du die fähigkeiten freigeschaltet hast kannst du sie mit jedem char anwenden im heldenmoment

z.b kann ich mit meiner Gelehrten den flammenwerfer vom Kopfgeldjäger anwenden!
oder mit meiner Hexe den Machtschwung vom Jediritter


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