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04.12.2011, 12:26
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#1 | Gast | Freimonat und Wiederverkauf Wie läuft das eigentlich genau mit dem Kauf ab? Angenommen ich kaufe
mir das Spiel am 20. Dezember, habe ich mit dem Kauf dann auch schon einen Freimonat erworben? Was ist wenn mir das Spiel nicht gefällt? Kann ich es dann nach einem Monat wieder verkaufen? |
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04.12.2011, 12:45
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#2 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Ja, du hast dann einen Freimonat. Bei der letzteren Frage bin ich nicht so kompetent. |
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04.12.2011, 12:47
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#3 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Du kannst es zwar verkaufen, der enthaltene Box-Key ist aber duch deine Einlösung nicht mehr gültig (sondern nur mit deinem Account, den Du widerrum nicht verkaufen darfst) und somit ist auch das Spiel ansich nicht mehr viel Wert, da es dem käufer eigentlich nur noch zur Installation des Spiels nutzt, nicht aber um zu spielen oder sich zu registrieren.
Er müsste sich also nochmal das Spiel kaufen um ebenfalls einen Key einzulösen.
Der enthaltene Code in der jeweiligen Spielversion ist ausschließlich zur registrierung mit dem Account, als Nachweiß, dass Du das Spiel gekauft hast. Dieser Code funktioniert nur diese3s eine mal und ist danach an deinen Account gebunden. |
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04.12.2011, 12:54
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#4 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Nein, rechtlich gesehen du darfst den Account bzw. das Spiel NICHT verkaufen. Der Account ist und bleibt Eigentum von Blizzard.
Trotzdem verkaufen sehr viele Leute ihre Accounts von diversen MMORPGS bei ebay etc. |
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04.12.2011, 12:57
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#5 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Zitat:
Zitat von ImMe Nein, rechtlich gesehen du darfst den Account bzw. das Spiel NICHT verkaufen. Der Account ist und bleibt Eigentum von Blizzard.
Trotzdem verkaufen sehr viele Leute ihre Accounts von diversen MMORPGS bei ebay etc. | Ohje, hab ich was verpasst? |
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04.12.2011, 12:57
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#6 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Zitat:
Zitat von ImMe Der Account ist und bleibt Eigentum von Blizzard. | Falsches Spiel, ansonsten geb ich dir Recht... |
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04.12.2011, 12:58
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#7 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Zitat:
Zitat von ImMe Nein, rechtlich gesehen du darfst den Account bzw. das Spiel NICHT verkaufen. Der Account ist und bleibt Eigentum von Blizzard.
Trotzdem verkaufen sehr viele Leute ihre Accounts von diversen MMORPGS bei ebay etc. | Alles klar |
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04.12.2011, 12:59
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#8 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Zitat:
Zitat von ImMe Nein, rechtlich gesehen du darfst den Account bzw. das Spiel NICHT verkaufen. Der Account ist und bleibt Eigentum von Blizzard.
Trotzdem verkaufen sehr viele Leute ihre Accounts von diversen MMORPGS bei ebay etc. | da is jemand hard wow geschädigt^^
was hatt blizz den mit dem account hier zu tun? ^^ |
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04.12.2011, 13:00
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#9 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Eigentlich schon lustig, man kann alles privat Wiederverkaufen (von Unterhosen bis Hubschrauber)
Aber nen Online Account nicht ^^
Daß sowas noch nie ein Verbraucherschützer geprüft hat
@ontopic durch EULA oder sowas ist das Spiel an deinen Namen gebunden, lebenslang, darfst nicht mal deinen Bruder oder ähnliches da rann lassen |
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04.12.2011, 13:01
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#10 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Zitat:
Zitat von Vlisson Eigentlich schon lustig, man kann alles privat Wiederverkaufen (von Unterhosen bis Hubschrauber)
Aber nen Online Account nicht ^^
Daß sowas noch nie ein Verbraucherschützer geprüft hat
@ontopic durch EULA oder sowas ist das Spiel an deinen Namen gebunden, lebenslang, darfst nicht mal deinen Bruder oder ähnliches da rann lassen | Vor allem würde ich mir das Spiel sowieso neu kaufen und einen Account erstellen als einen gebrauchten Account zu kaufen. |
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04.12.2011, 13:03
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#11 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Was sagt uns das? Für jedes Spiel einfach einen neuen Account aufmachen, das Spiel verkaufen und den Account dazu veschenken.
Irgendwo hat halt jeder seine Grenzen was er mit sich machen läßt ;-) |
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04.12.2011, 13:09
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#12 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Das Spiel (also die Box mit den CD/DVD´s) selbst kann er freilich verkaufen, wie jedes andere Spiel auch. Ob er den Account verkaufen kann, hat er nicht explizit gefragt. |
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04.12.2011, 13:23
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#13 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Natürlich darf man auch die Zugangsdaten zum Account verkaufen, dass hat (zumindest in Deutschland) keine juristischen Auswirkungen. Es gibt allerdings auch keine rechtliche Möglichkeit EA/Bioware davon abzuhalten den Account zu sperren oder zu löschen. |
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04.12.2011, 13:30
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#14 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Zitat:
Zitat von Vlisson Eigentlich schon lustig, man kann alles privat Wiederverkaufen (von Unterhosen bis Hubschrauber)
Aber nen Online Account nicht ^^
Daß sowas noch nie ein Verbraucherschützer geprüft hat
@ontopic durch EULA oder sowas ist das Spiel an deinen Namen gebunden, lebenslang, darfst nicht mal deinen Bruder oder ähnliches da rann lassen | brauch man nicht zu prüfen da die eigentumsrechte geklärt sind, du hast es nicht, folglich kannst du das eigentumsrecht durch einen verkauf auch nicht abgeben.
das ist übrigens bei allen software produkte so, wir haben ledilglich nutzungs recht. ansonsten währe patchen nicht möglich, da es sich danach um ein anderes produkt handelt, bzw der betreiber kein recht hätte auf dein eigentum einzuwirken.
du kannst aber dein nutzunbgsrecht verkaufen, aber das bringt nichts da der betreiber dir das nutzungsrecht zugestanden hat, und den anderen diese verwehren kann, z.b aufgrund des alters.
und im übrigen ist das nicht erst seit eula so.
mal im hgb stöbern, echt interessant. |
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04.12.2011, 13:51
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#15 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Zitat:
Zitat von ImMe Nein, rechtlich gesehen du darfst den Account bzw. das Spiel NICHT verkaufen. Der Account ist und bleibt Eigentum von Blizzard.
Trotzdem verkaufen sehr viele Leute ihre Accounts von diversen MMORPGS bei ebay etc. | Schön, ich freue mich schon drauf World of the old Republic zu spielen! |
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04.12.2011, 13:59
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#16 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf "Nein, rechtlich gesehen du darfst den Account bzw. das Spiel NICHT verkaufen. Der Account ist und bleibt Eigentum von Blizzard. "
Wie hier wieder mit Halbwahrheiten herumgeworfen wird.
Ja in den AGBs steht das du deinen Account nicht verkaufen darfst.
Aber warum vergewaltigt jeder das wort Recht oder Rechtlich.
Rechtlich bindend ist ein Gesetz. Wenn es RECHTLICH nicht erlaubt wäre das Spiel zu verkaufen könnte die Bioware verklagen. Können sie aber nicht.
Sie können den Account sperren da du gegen die AGB verstossen hast. Mehr nicht.
AGB != Gesetz/Recht
Und so mal nebenbei gesagt, es tut eh jeder und es passiert selten was dabei.
Mfg
Rainos |
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04.12.2011, 14:08
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#17 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Zitat:
Zitat von Vlisson Eigentlich schon lustig, man kann alles privat Wiederverkaufen (von Unterhosen bis Hubschrauber)
Aber nen Online Account nicht ^^
Daß sowas noch nie ein Verbraucherschützer geprüft hat
@ontopic durch EULA oder sowas ist das Spiel an deinen Namen gebunden, lebenslang, darfst nicht mal deinen Bruder oder ähnliches da rann lassen | falsch, nicht alles. das hängt von den jeweiligen geschäftsbedingungen ab und fällt somit ins zivilrecht. wenn du den acc verkaufst machst du dich erst mal nicht strafbar. wird der acc dann aber gesperrt desshalb, dann hat dich der käufer wegen betrugs dran, so fern du ihn nicht darauf hin gewiesen hast.
bw könnte dich auch zivilrechtlich belangen.
ich finde es quatsch sich nen acc zu kaufen, das spiel sollte einem das geld erst mal wert sein. wer sich nicht sicher ist kann ja die finger davon lassen. |
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04.12.2011, 14:24
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#18 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf wenns net mehr gefällt -> ab zu ebay.
bei dem ganzen anderen schund der in der eula steht kann dir das auch egal sein mit dem acc verscherbeln :P
zumal es BW egal sein kann wer den Acc besitzt. hauptsache irgendwer bezahlt die monatlichen gebühren |
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04.12.2011, 14:30
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#19 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Zitat:
Zitat von Helcion wenns net mehr gefällt -> ab zu ebay.
bei dem ganzen anderen schund der in der eula steht kann dir das auch egal sein mit dem acc verscherbeln :P
zumal es BW egal sein kann wer den Acc besitzt. hauptsache irgendwer bezahlt die monatlichen gebühren | Du verkaufst aber Eigentum von BioWare. Der Verkauf von fremden Eigentum ist strafbar.
Du kaufst das Spiel und den Zugang zum Spiel. Alles bis zum Login gehört dir, alles danach gehört BioWare
Blizzard hat die Leute, denen sie nachweisen konnten, dass sie ihren Account verkauft haben auch dranbekommen. |
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04.12.2011, 14:33
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#20 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf naja, man sollte "accs" nicht als "gekauft" ansehen. man erhält einen schlüssel um die mietwohnung zu betreten, in der man sich nach richtlinien der AGBs bewegen und "wohnen" darf.
frag mich grade was wohl loswäre wenn jeder ein teil des spielts (aktie) kaufen würde^^
dann fängt nach 3 std das geweine an vonwegen "ich will das mein char unsterblich,onehit monster und "imba" ist" xD |
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04.12.2011, 14:40
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#21 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Dafür gibt es ja definitions-möglichkeiten. Man kann ja das Spiel selbst verkaufen (aslo die Box mit den CD/DVD) und die Zugangsdaten als gratis-Zugabe bei legen. Dann ist es kein Verkauf im eigentlichen Sinne. Am Ende ist es aber auch egal. Es ist gesetzlich nicht verboten, wie schon erwähnt wurde, nur durch die AGB nicht gestattet. Es hat also keine rechtlichen Konsequenzen, maximal für den Account/Spieler...
Aber irgendwo habe ich das schonmal sehr ausführlich erklärt... |
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04.12.2011, 14:53
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#22 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Nunja Laut deutschem Recht darfst du sehr wohl den Account verkaufen. Da die Agb´s ungültig sind in Deutschland die es dir verbieten. Die Frage ist ja immer die gleiche. Wenn sie dir den Account sperren wer klagt dagegen? War ja bei dem Steam account das selbe und hier hat der Kläger gewonnen. |
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04.12.2011, 15:01
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#23 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Jeder ders für nötig hällt nen gebrauchten Account zu kaufen, dem ist eh nicht mehr zu helfen, die Wahrscheinlichkeit da übern Tisch gezogen zu werden ist so unglaublich hoch das man allein schon dadurch abgeschreckt sein müsste, aber bedauerlicherweise hilft das nicht. Vorallem braucht man lediglich den original Key um sich den Account wiederhollen zu können.
Es is schon richtig so das derartige Accounts ausm Verkehr gezogen werden, mag bedauerlich fürn Käufer sein, aber selbst schuld. Accountkäufer haben meist selbst keine Ahnung von der Benutzung der Chars des gekauften Accounts, da sie damit die Lernphase einfach übersprungen haben und das meistens zum Schaden anderer Gruppenmitglieder. |
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04.12.2011, 15:11
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#24 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Zitat:
Zitat von Terohan Vor allem würde ich mir das Spiel sowieso neu kaufen und einen Account erstellen als einen gebrauchten Account zu kaufen. | Gibt immer welche die "fertige" Accounts kaufen. Warum verstehe ich persönlich zwar auch nicht, die gibt es aber. |
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04.12.2011, 16:53
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#25 | Gast | AW: Freimonat und Wiederverkauf Das Konto gehört dem jeweiligen Spielebetreiber, aber meine Zeit gehört mir. Was, wenn ich die durch mich in ein Konto investierte Zeit weiterverkaufe? |
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