Zitat:
Zitat von Plonius Keine Ahnung, wußt ich nich. |
Innerhalb der Europäischen Union ist die Erhebung von Zoll oder ähnlichen Abgaben, die an die Einfuhr oder Durchfuhr knüpfen, unzulässig (gilt nicht für die Einfuhrumsatzsteuer). Art. 24 EG-Vertrag besagt: »Als im freien Verkehr eines Mitgliedstaaten befindlich gelten diejenigen Waren aus dritten Ländern, für die in dem betreffenden Mitgliedstaat die Einfuhr-Förmlichkeiten erfüllt sowie die vorgeschriebenen Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben und nicht ganz oder teilweise rückvergütet wurden.«
Es dürfen keine besonderen Kosten mit der Verbringung von jedwelchen Produkten von einem in einen anderen Mitgliedstaat erhoben werden (etwa Erwerb von Einfuhrlizenzen). Stattdessen besteht ein einheitlicher Außenzoll an den Grenzen der Mitgliedstaaten, so dass es im Hinblick auf die Höhe des Einfuhrzolls gleichgültig ist, ob eine Ware in Irland oder in Griechenland in die EU eingeführt wird. Der Außenzoll basiert auf einem umfangreichen, EU-weit gültigen Warenkatalog, der den Produkten Nummern zuordnet und im Prinzip alle Waren erfassen soll.
Quelle
So und wieder den pädagogischen Wert dieses Forums bewiesen Dafür kannst du mir dann auch ein Guinnes mitbringen