Zitat:
Zitat von TalAkkonchi also ich seh da nix ungewöhnliches,
woher nehmt ihr denn den eindruck dass sie zu breit sind? Videos oder Bilder?
das Lichtschwert des Sith-Kriegers auf Korriban find ich überhaupt net zu breit im Entwickler-Walkthrough:
Klingenlänge entspricht ca. der Hälfte der Körperlänge und so solls und die Breite des Lichtscheins ist weniger als die Breite einer Faust
der Griff sieht meiner Meinung nach auch nicht zu klobig aus, ich für meinen Teil will keine dürre Klopapierrolle in der Hand halten soll schon nach was aussehen
im Coruscant Video von der PAX (Darth Hater) sieht man außer dem ersten Einblick zum Jedi-Ritter außerdem dass die Lichtschwerter nur breit wirken, weil sie in Bewegung einen sehr langen verzerrten Schein nach sich ziehen http://www.youtube.com/watch?v=OtNs4hXRu7I |
Wenn Du gelesen hättest was der TS geschrieben hat, dann hättest Du Dir viel Text ersparen können.
Er bezieht sich im wesentlichen auf die Filme und vergleicht die "Stärke" der Energieklingen, mit denen im Spiel und ist der Meinung, dass die im Spiel SEHR viel dicker sind (WoW like) als in den Filmen.
Die Figuren sind zwar im Comic Look gehalten ABER trotzdem sehr an den "normalen" Körperbau eines echten Menschen angepasst, was die Lichtschwerter und andere Waffen sehr globig wirken lässt. Man bedenke, dass bei dem Lichtschwerten die Rede von edlen und feinen Waffen ist, nicht so plump und unpräzise wie ein Blaster
Wer mal ein Schwert in den Händen gehalten hat, weiß, dass niemand mit einer Waffe kämpfen könnte, die einen so dicken Griff hat (immer bezogen auf das Verhältnis Spielfigurhände und Griffe der Waffen)
Es ist und bleibt zwar nur ein Spiel ABER auch hier sollten die Proportionen passen und das tun sie zur Zeit nicht. Sämtliche Waffen wirken wie Fremdkörper in den Händen der "Besitzer".
Ob es sich nun um die recht seltsame Animation der Figuren dreht (im Kampfmodus laufen die Sith und Jedi wie Affen durch die Gegend) oder die Waffen; es bedarf in jedem Fall noch eine menge Politure, bis das Spiel als "gut" bewertet werden darf.