Also ob man es ab 12 oder ab 18 Jahren freigibt, ändert nichts an der Tatsache, dass es sowieso genügend Spieler geben wird, die sich daneben benehmen und andere Spieler belästigen, beleidigen und verunglimpfen werden. Hier ist eher ein anderes Werkzeug anzusetzen. Eine Regelung, die solche Spieler direkt und ohne Verwarnungen permanent aus dem Spiel ausschliesst.
Zitat:
Zitat von Balmung Geschäftsfähig ist man nicht erst mit 18 und vieles kann man davor auch schon mit dem Einverständnis der Eltern kaufen/abschließen. |
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).
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Da das BGB grundsätzlich alle Menschen als voll geschäftsfähig einstuft, regelt es nicht konkret den Eintritt der vollen Geschäftsfähigkeit, sondern deren Ausnahmen in § 104, § 106 BGB. Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit wird somit mit Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit, § 2 BGB) erreicht. Damit ist zugleich Prozessfähigkeit gegeben (§ 51 ZPO).
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C...Deutschland%29