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10.11.2011, 14:07
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#26 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Hallo,
an alle Rechtssuchenden und auch die mitteilsamen nachbetenden Nix- bis Halbwisser, gelbe Posts ausdrücklich einbezogen. Finde es nämlich höchst ärgerlich, was hier in „Gelb“ verbreitet wird.
Selbstverständlich ist der Verkauf des Nutzungsrechts von MMO- Accounts in Deutschland legal. Das passiert hundertfach am Tag und weil es nicht verboten ist, kann es auch niemand verhindern.
Hier in Deutschland gelten deutsches Recht und deutsche Rechtsgrundsätze. Und der zentrale Rechtsgrundsatz in Deutschland ist, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. So ist das nun mal in einem freien Land. Und die Nutzungsrechte an einem MMO- Account zu verkaufen ist in Deutschland nun mal nicht verboten, weil kein deutsches Gesetz es verbietet! Lasst Euch bloß nichts anderes erzählen.
In Deutschland mag nicht alles so gut laufen wie es könnte, aber was man hier darf und was nicht, richtet sich nach unseren Gesetzen und nicht nach dem was irgendwelche amerikanischen Konzernjuristen in seitenlange EULAS schreiben.
Das haben auch schon andere erkennen müssen. Meint ihr ernsthaft, bei e*a*.de wären über 1000 Treffer bei „WoW-Account“ zu finden, wenn der Verkauf verboten wäre? Wenn Bli**ard
auch nur im Entferntesten irgendeine Möglichkeit hätte, hier einzugreifen, hätten die e*a* schon längst eine Unterlassungsverfügung und eine Millionenschadensersatzklage angehängt.
Unter welchen Umständen ein WoW- Accountverkauf in Deutschland legal ist, hat man sich in zwei Minuten ergoogelt. (jedenfalls wenn man die ganzen irregeleiteten „Das ist verboten-Nachschwätzer“ links liegen lässt.) So und nicht anders wird es mit SWTOR auch laufen. Wohlgemerkt! Hier in Deutschland. Andere Länder haben andere Gesetze. Aber wer hier in Deutschland sein Geld verdienen will, der muss sich natürlich auch an deutsches Recht halten!
Also lasst Euch nicht für dumm verkaufen und brabbelt nicht bedenkenlos alles nach, was Euch Konzernvertreter erzählen. Die erzählen nämlich nur, was gut für ihren Arbeitgeber ist. Dafür werden sie ja bezahlt. Der Verkauf der Nutzungsrechte an MMO-Accounts ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal. Basta!
Wer etwas anderes behauptet, hat keine Ahnung oder belügt Euch. Googeln, lesen und dann beruhigt kaufen oder verkaufen.
Und ich bin mir ganz sicher, dass die in diesem Thread gegebene falsche und irreführende offizielle Auskunft gelöscht oder richtig gestellt werden sollte. Ich empfehle es jedenfalls dringend, denn wenn hier etwas verboten ist, dann, dass Konzerne falsche Auskünfte im Zusammenhang mit ihren Produkte geben.
Der gesetzliche Verbraucherschutz wird in Deutschland nämlich ernster genommen als anderswo. Wir haben dafür sogar ein Bundesministerium, 16 Landesministerien, einen Haufen Verbraucherschutzorganisationen und nicht zuletzt die freundlichen Abmahnanwälte. Und als dies Geschwader erst mal in Gang gekommen war, war Bl**ard froh, klein beigeben und Accountverkäufe in Deutschland dulden zu dürfen. Vorher hatten sie ja mit Accountsperren und Schadensersatzansprüchen gedroht. Was zwei, drei Wochen schlechte Presse und vermehrte Accountkündigungen im MMO- Bereich doch alles bewirken können. Genauso wie M**rosoft verbraucherschutzmäßig eingenordet wurde und gegen den Verkauf von OEM- Versionen in Deutschland überhaupt nichts mehr einwendet, nachdem sie jahrelang Falschmeldungen verbreitet hatten.
Es fällt Unternehmen aus dem englisch/amerikanischen Rechtsraum häufig schwer zu verstehen, dass in Deutschland der Verbraucherschutz eindeutigen Vorrang vor den Unternehmensinteressen hat. Wenn die ersten kostenpflichtigen Abmahnungen reinflattern, und die Ministerien offizielle Stellungnahmen der Konzernleitungen anfordern, ist das Erstaunen dann groß. Aber niemand zahlt gern Abmahngebühren und niemand hat gern schlechte Presse und Imageverlust bei den Kunden. Gerade nicht im im publikumssensiblen MMO Segment. Dann will es niemand so gemeint haben, man entschuldigt sich für das bedauerliche Versehen und bringt zum Zeichen des Einlenkens reumütig ein symbolisches Bauernopfer.
BioWare ist gerade dabei, in diese Falle zu gehen. Und, bei aller Wertschätzung für die hervorragende Spiele von BioWare, wenn hier im offiziellen Forum User und Kunden bewusst oder fahrlässig irregeführt werden, dann ist das nicht nur Zeichen einer höchst fragwürdigen Arbeitsauffassung, sondern auch ein Fall für den Verbraucherschutz. Das ist nämlich verboten, nicht der Accountverkauf.
Wie gesagt, ich empfehle baldige Korrektur. Würde nicht warten bis irgendein Verbraucherschützer Witterung aufgenommen hat, ein Abmahnanwalt den Briefumschlag zuklebt oder ein Ministerialbeamter sich bei seinem Abteilungsleiter beliebt machen will. Dann wird mit Sicherheit die Frage gestellt, wie jemand, der in seiner Signatur „German Community Lead“ stehen hat und nicht etwa „legal department“, dazu kommt, öffentliche Rechtsauskünfte zu geben. Und dann noch bockfalsche! (Stichwort „Mietvertrag“. Aua!)
Aber das dürfte dann die Suche nach einem Sündenbock sehr erleichtern.
Nichts für ungut. Und: „Möge die Macht zukünftig wieder mit Dir sein!“
Gruß
Saphet |
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10.11.2011, 19:12
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#27 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Zitat:
Zitat von Saphet Hallo,
Und ich bin mir ganz sicher, dass die in diesem Thread gegebene falsche und irreführende offizielle Auskunft gelöscht oder richtig gestellt werden sollte. Ich empfehle es jedenfalls dringend, denn wenn hier etwas verboten ist, dann, dass Konzerne falsche Auskünfte im Zusammenhang mit ihren Produkte geben.
Saphet | Da die gegeben Auskunft (so denn die Eula rechtlich in Ordnung ist)nicht falsch ist eher nicht. Schließlich haben wir in Deutschland Vertragsfreiheit, und warum sollte ich per Vertrag (zustimmen der Eula) einen Weiterverkauf nicht außschließen dürfen. Verkaufe ich den Account/das Spiel trotzdem weiter, begehe ich dadurch natürlich keine illegale Handlung, da es kein Gesetz gibt dass es verbietet, sondern lediglich einen Vertragsbruch. |
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13.11.2011, 17:26
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#28 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? @Saphet: du kannst so viel schreiben wie du willst, Rechtsberatung in Foren ist auch nicht erlaubt und daher sollte das was du schreibst auch Niemand ernst nehmen, selbst wenn es zutreffen sollte, was hier aber Niemand wissen kann der nicht selbst vom Fach ist.
Wer einen Account kauft braucht sich nicht beschweren wenn der Account gesperrt wird. Versucht das mal einzuklagen. |
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13.11.2011, 21:11
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#29 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Monatskarten für die S-Bahn sind ab und zu auch "seelengebunden". Was sagt das deutsche Recht dazu ? Es sagt "jawoll".
Q.E.D.
Na, das war jetzt leicht ? |
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13.11.2011, 21:38
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#30 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Bioware hat hier das Hausrecht und wenn die wollen das wir SWTOR nur "nackisch mit Rosa Zipfelmütze" spielen dürfen, dann müssen wir uns fügen und hoffen das uns keiner sieht, wie wir vor dem PC "nackisch mit Zipfelmütze" sitzen.
So lange die Bedingungen nicht gegen das Gesetz verstoßen kann Bioware machen was sie wollen.
Wenn sie keine ACC verkauf dulden, dann ist das ihr gutes Recht und wir können dagegen nichts machen. |
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14.11.2011, 12:38
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#31 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Das ganze hin und her könnte man ja mit ein Testzugang für eine Woche umgehen,hab auch schon etliche Games gekauft und mußte dann feststellen es ist nichts für mich,Diese einwöchigen Testzugänge gibt es ja bei fast allen gängigen games. |
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14.11.2011, 13:06
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#32 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Aua,
alles voller Geistesgrößen hier. Vertragsfreiheit? Klar!
Die Macht ist wirr in Euch, meine sehr jungen Padavans.
Aufgeschnappte Stichwörter runterbeten und gesteuerten Konzernmeinungen brav hinterher hecheln mag ja Euer Ding sein. Meins nicht. Vertragsfreiheit hat Grenzen, rechtliche und tatsächliche. Was nutzt denn mein schöner "vertragsfreier" Vertrag wenn ich ihn nicht durchsetzen kann. Hat sich mal einer der "Vertragsfreien" die Mühe gemacht, ernsthaft zu recherchieren, wie das z.B. bei WxW abläuft und warum Bli**ard nicht einschreiten kann? Meint ihr BioWare schenkt Euch einen lifetime account für gutes Betragen, wenn ihr ihr euch intelektuell so reduziert und genug Kotaubienchen sammelt?
Ihr werdet schon sehen. Es wird nicht lange dauern bis die ersten SWTOR-Verkäufe über ein bekanntes auch in Deutschland vertretenes Internetauktionshaus laufen. Und Bioware wird nichts dagegen machen können. Mir geht es übrigens nicht darum, das gut zu heißen oder den Verkauf unbedingt zu verteidigen. Ich erlaube mir nur eine realistischen Ausblick.
Genug jetzt, träumt weiter von Eurer Vertragsfreiheit und seht zu, dass ihr jeden Abend brav um acht Uhr im Bett seid.
It's over, Anakin. I have the high ground.
Saphet |
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15.11.2011, 08:35
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#33 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Zitat:
Zitat von Saphet ...
Also lasst Euch nicht für dumm verkaufen und brabbelt nicht bedenkenlos alles nach, was Euch Konzernvertreter erzählen. Die erzählen nämlich nur, was gut für ihren Arbeitgeber ist. Dafür werden sie ja bezahlt. Der Verkauf der Nutzungsrechte an MMO-Accounts ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal. Basta!
Wer etwas anderes behauptet, hat keine Ahnung oder belügt Euch. Googeln, lesen und dann beruhigt kaufen oder verkaufen.
... | Und genau das stimmt nicht. Natürlich darfst Du Spiele verkaufen die Du ganz normal im Laden gekauft hast, was Du nicht darfst ist Spiele verkaufen die an einen persönlichen Account gebunden sind.
Damit sind Verbraucherschützer vor dem BGH gescheitert, als sie Valve wegen dem Binden von Offlinespielen an den persönlichen Steam-Account verklagt haben.
Selbst die Unverkäuflichkeit des Accounts wurde vom BGH bestätigt. Also bitte nur Sachen behaupten von denen Du nicht nur vermutest daß sie stimmen könnten.
Quellen: http://www.golem.de/1002/73135.html
und wers gern etwas seriöser mag: http://www.behrmannhaertel.de/2010/0...ungsgrundsatz/
Gruß
Kheeleb |
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15.11.2011, 10:47
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#34 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Zitat:
Zitat von Kheeleb was Du nicht darfst ist Spiele verkaufen die an einen persönlichen Account gebunden sind.
Gruß
Kheeleb | allerdings begehe ich "lediglich" einen Vertragsbruch/verstoße gegen die AGBS wenn ich es trotzdem mache und verstoße nicht gegen ein Gesetz. |
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15.11.2011, 11:15
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#35 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Zitat:
Zitat von onomant allerdings begehe ich "lediglich" einen Vertragsbruch/verstoße gegen die AGBS wenn ich es trotzdem mache und verstoße nicht gegen ein Gesetz. | Richtig. Gerichtlich belangen wird man Dich nicht können, allerdings wirst Du auch nichts gegen einen Permabann in einem solchen Fall unternehmen können.
Bei HdRO habe ich schon von einigen Leuten gehört deren Account gebannt wurde weil sie den Namen in den Kontodetails geändert haben. Allerdings haben dort die Betreiber durch die verkauften LTAs auch ein verstärktes Interesse daran daß die Accounts nicht weitergegeben werden.
In anderen Spielen bedeutet ein verkaufter Account für den Betreiber doch nur daß dieser Account ab sofort von jemand anderen bezahlt wird, das ist wahrscheinlich der Grund warum so wenig dagegen unternommen wird, besonders wenn das Spiel schon lange auf dem Markt ist und es den Client schon für nen Appel und ein Ei oder sogar komplett umsonst gibt. |
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15.11.2011, 11:55
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#36 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Zitat:
Zitat von Kheeleb Richtig. Gerichtlich belangen wird man Dich nicht können, allerdings wirst Du auch nichts gegen einen Permabann in einem solchen Fall unternehmen können. | Falsch. Es gibt immer noch einen Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht. |
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15.11.2011, 18:41
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#37 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Schon interessant, wie hartnäckig sich diese Gerüchte halten, dass man Spiele Accounts nicht verkaufen dürfe. Selbst der Mod schreibt das hier.
Der Verbot eines Verkaufs würde in Deutschland keiner gerichtlichen Prüfung standhalten.
Selbstverständlich kann ich meinen WoW, AoC, Sw:Tor usw usw Account verkaufen.
Zwischen dem was in EULAs drinsteht, dem was davon überhaupt jemals wirksam wurde, weil es mir NACH Kauf des Spiels erst vorgelegt wird (in Deutschland müssen AGBs VOR Vertragsabschluss da sein, alles was danach kommt ist nichtig), und dem was dann auch noch mit deutschem Recht vereinbar ist liegen Welten [mal als Vergleich, weil hier immer alle mit den EULAs kommen: wenn ich einen Aufkleber auf mein Auto klebe, auf dem steht "dieses Fahrzeug nimmt nicht an der Straßenverkehrsordnung teil; glaubt ihr das interessiert irgendwen? Ähnlich ist es mit sehr vielen EULAs oder auch AGBs, bloß weil es da steht, heisst das noch lange nicht, dass es auch geht].
Seit Jahren geistern diese juristischen Halbwahrheiten durch die Gaming Szene, und meistens sind es dann genau die, die nichtmal wissen wo der Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht liegt, die sowas wiederkauen.
Also noch einmal: würde hier jemand seinen Account verkaufen, und würde er daraufhin in welcher Weise auch immer behelligt werden seitens des Spieleanbieters, und würde er dann daraufhin vor ein Zivilgericht ziehen, dann bekäme er zu 99% Recht.
So einfach ist das. Alles andere ist blubber und das typische Nachplappern von Dingen die man nicht versteht. |
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15.11.2011, 20:01
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#38 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Zitat:
Zitat von mahonyyy Schon interessant, wie hartnäckig sich diese Gerüchte halten, dass man Spiele Accounts nicht verkaufen dürfe. Selbst der Mod schreibt das hier.
Der Verbot eines Verkaufs würde in Deutschland keiner gerichtlichen Prüfung standhalten.
Selbstverständlich kann ich meinen WoW, AoC, Sw:Tor usw usw Account verkaufen.
Zwischen dem was in EULAs drinsteht, dem was davon überhaupt jemals wirksam wurde, weil es mir NACH Kauf des Spiels erst vorgelegt wird (in Deutschland müssen AGBs VOR Vertragsabschluss da sein, alles was danach kommt ist nichtig), und dem was dann auch noch mit deutschem Recht vereinbar ist liegen Welten [mal als Vergleich, weil hier immer alle mit den EULAs kommen: wenn ich einen Aufkleber auf mein Auto klebe, auf dem steht "dieses Fahrzeug nimmt nicht an der Straßenverkehrsordnung teil; glaubt ihr das interessiert irgendwen? Ähnlich ist es mit sehr vielen EULAs oder auch AGBs, bloß weil es da steht, heisst das noch lange nicht, dass es auch geht].
Seit Jahren geistern diese juristischen Halbwahrheiten durch die Gaming Szene, und meistens sind es dann genau die, die nichtmal wissen wo der Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht liegt, die sowas wiederkauen.
Also noch einmal: würde hier jemand seinen Account verkaufen, und würde er daraufhin in welcher Weise auch immer behelligt werden seitens des Spieleanbieters, und würde er dann daraufhin vor ein Zivilgericht ziehen, dann bekäme er zu 99% Recht.
So einfach ist das. Alles andere ist blubber und das typische Nachplappern von Dingen die man nicht versteht. | Um es ganz kurz zu machen: BGH Urteil I ZR 178/08
Nun google das. Lies es. Und dann erkenne, dass personengebundene Accounts kein bisschen gegen Gesetze verstoßen. Und man braucht kein Strafrecht, um demjenigen zivilrechtlich an den Karren fahren zu können. |
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15.11.2011, 21:40
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#39 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Zitat:
Zitat von ranzino Um es ganz kurz zu machen: BGH Urteil I ZR 178/08
Nun google das. Lies es. Und dann erkenne, dass personengebundene Accounts kein bisschen gegen Gesetze verstoßen. | Richtig, ein Verkauf eines solchen Accounts verstößt aber genausowenig gegen ein Gesetz. |
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15.11.2011, 22:59
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#40 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Hört hört. Die Entscheidung kannte ich gar nicht, da sieht man mal was an einem vorbeigeht wenn man sich andren Themen zuwendet...
Damit ist das dann in der Tat geklärt und das was ich weiter oben geschrieben habe völlig überholt.
Man lernt ja nie aus |
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16.11.2011, 07:10
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#41 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Zitat:
Zitat von onomant Richtig, ein Verkauf eines solchen Accounts verstößt aber genausowenig gegen ein Gesetz. | Der Permabann nach einem solchen Verkauf aber auch nicht |
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16.11.2011, 08:30
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#42 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Zitat:
Zitat von Kheeleb Der Permabann nach einem solchen Verkauf aber auch nicht | Mich als Verkäufer stört ein Permabann eines Käufers aber eher weniger. |
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16.11.2011, 08:55
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#43 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Jetzt ist aber die Frage: Musst du dafür Haften?
Ich meine du verkaufst eine "funktionierendes Spiel"... wenn das dann aber nicht funktioniert bist du immer noch dafür verantwortlich. |
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16.11.2011, 09:33
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#44 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Zitat:
Zitat von Willthor Jetzt ist aber die Frage: Musst du dafür Haften?
Ich meine du verkaufst eine "funktionierendes Spiel"... wenn das dann aber nicht funktioniert bist du immer noch dafür verantwortlich. | Erstmal wird es ja laufen - wenn er später gebannt wird könnte es ja auch daran liegen dass er einen Bot genutzt oder sonst was gemacht hat.
Insgesamt ist die Diskussion hier eh rein theoretischer natur. Wie soll der Verkauf eines Accounts denn nachgewiesen werden? |
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16.11.2011, 17:43
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#45 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Zitat:
Zitat von onomant ...
Insgesamt ist die Diskussion hier eh rein theoretischer natur. Wie soll der Verkauf eines Accounts denn nachgewiesen werden? | Im Allg. schafft es der Käufer, sich zu verplappern. |
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17.11.2011, 07:58
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#46 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Zitat:
Zitat von ranzino Im Allg. schafft es der Käufer, sich zu verplappern. | Entweder das, oder er ändert den Namen in den Accountdetails. Adresse, email, Telefonnummer, Bankverbindung, alles kann sich im Laufe der Zeit mal ändern, aber der Name bleibt in der Regel immer gleich (Bis auf wenige Ausnahmen wie Heirat).
Natürlich kann der Käufer die alten Accountdaten drin stehen lassen, dann fällt es wohl nie auf, dann hat er nur dann ein Problem wenn sein Account mal gehackt wird und der Betreiber eine Kopie des Personalausweises sehen möchte. |
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25.11.2011, 10:03
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#47 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Ich will mich hier mal einklinken.
Ich hab die CE vorbestellt und den Vorbesteller Code eingegeben. Ist die CE, die ich bekomme somit an meinen jetzigen Account gebunden oder kann ich die ungeöffnet verschenken?
Besten Dank!
Grüße |
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25.11.2011, 11:38
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#48 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Ungeöffnet weiterverschenken ist überhaupt kein Problem.
Lediglich aufmachen, den beiliegenden Code einem Account zuordnen und dann den Account verkaufen, das ist ein Problem, da die Accounts personenbezogen sind.
Der Vorbestellercode hat in dem Zusammenhang keine Relevanz |
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25.11.2011, 12:30
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#49 | Gast | AW: wiederverkauf des spieles möglich? Zitat:
Zitat von Willthor [...]
So lange die Bedingungen nicht gegen das Gesetz verstoßen kann Bioware machen was sie wollen.
Wenn sie keine ACC verkauf dulden, dann ist das ihr gutes Recht und wir können dagegen nichts machen. | Exakt so sieht es nämlich aus. Es gibt einen Unterschied zwischen "verboten" und "nicht erlaubt".
Für ein Verbot muss eine Gesetzliche Grundlage vorhanden sein. Es ist also nicht Gesetzseitig verboten einen Account zu verkaufen und führt auch nicht zu einer Strafe etc.
Da der Verkauf aber aufgrund der AGB/EULA/whatever nicht erlaubt/erwünscht ist, bzw. nur unter vorraussetzung einer Erlaubnis seiten BioWare, hat BioWare im Rahmen des Gesetzes und der nachgeordneten AGB/EULA das Recht den Account zu sperren oder sogar andere Schritte einzuleiten.
Rein theoretisch handelt es sich hierbei sogar um einen vorsätzlichen Vertragsbruch, sollte man seinen Account (egal mit welchen Vorraussetzungen) verkaufen und damit kann BioWare den Vertrag fristlos oder auch fristgemäß kündigen - ergo den Account vom Spiel ausschließen. BioWare kann sogar eine neue Vertragsbindung als ungültig erklären, sollte sich ein Spieler erneut anmelden, da der verdacht auf erneute "nichteinhaltung des Vertrages" besteht und BioWare ja ohnehin nciht verpflichtet ist einen Vertrag mit jemanden einzugehen, den sie nicht wollen.
Fazit: Account/Zugangsdaten oder was auch immer zu verkaufen unterliegt keiner Gesetzlichen Regelung. Es gibt keine Strafen oder ähnliches.
Ist jedoch vertraglich (AGB/EULA) festgelegt, dass ein Verkauf des Accounts/Zugangsdaten nicht gestattet ist, dann kann BioWare völlig rechtens Accounts sperren oder Vertragsnehmer sogar grundsätzlich von der Nutzung des Angebotes ausschließen.
Am Rande sei aber aus meiner Sicht gesagt, dass ich den Grund nicht ganz verstehe, warum der Verkauf nicht erwünscht ist. Sicherlich bekommt man zwar die 60€ für das Spiel nicht mehr, aber der Account läuft ja weiter. Und in 2 Jahren kostet das Spiel selbst ja eh sicher nicht mehr den aktuellen Preis. Ich sehe weniger den wirtschaftlichen Aspekt an der Sache, als mehr die Tatsache, dass die Mehrheit der User dagegen wäre, dass sich irgendwer nen hochgepushten Account kauft... |
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