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[Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden]
Umfrageergebnis anzeigen: 26 |
300m = pure epicness!! DAFÜR!
|    | 161 | 32,79% |
300m = ***?! DAGEGEN!
|    | 106 | 21,59% |
This is Madness!
|    | 79 | 16,09% |
Mir ist grad langweilig.
|    | 145 | 29,53% |  | |
18.07.2011, 14:47
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#851 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Der Itemshop ala Guild Wars ist aber leider die Ausnahme... DIe Regel ist eine andere.
Die
sieht so aus, dass man für den Spielumfang, den man mit einer mtl. Gebühr geboten bekommt, mit etwa 50-60 Euro freigeschaltet werden kann - Ende offen für tolle Items um auch oben mitspielen zu können.
F2P mit Itemshop ist ein No-Go (kein Eis am Stiel) |
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18.07.2011, 15:35
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#852 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Zitat:
Zitat von Indariel Wie das illegal sein soll?
Su schließt mit dem Betreiber einen vertrag!
Der ist nicht nur da um gut auszusehn sondern um Rechte und Pflichten beider Seiten festzuhalten.
Wird dieser Vertrag gebrochen begehts du eine Straftat.
Nur weil es sich beim Vertragsgegenstand um ein Spiel handelt heißt dies nicht das man tun und lassen kann was man möchte. | Nur so zur Info:
Vertragsbruch ist kein Straftatbestand. |
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18.07.2011, 16:08
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#853 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Zitat:
Zitat von Indariel Wie das illegal sein soll?
Su schließt mit dem Betreiber einen vertrag!
Der ist nicht nur da um gut auszusehn sondern um Rechte und Pflichten beider Seiten festzuhalten.
Wird dieser Vertrag gebrochen begehts du eine Straftat.
Nur weil es sich beim Vertragsgegenstand um ein Spiel handelt heißt dies nicht das man tun und lassen kann was man möchte. | Da Du Dich ja auszukennen scheinst nenn mir doch mal bitte den Straftatbestand im Gesetz, gleichbedeutend würde ich dann von Dir gerne den § sehen oder die Tatbestandsmerkmale und eventuell noch ob ich dann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zu befürchten habe....... naja da hat sich wohl jemand für umsonst wichtig gehalten..... köstlich wie immer natürlich. Oder für Dich als Laie:
Wie erfülle ich mit einen Vertragsbruch Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld? |
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18.07.2011, 18:32
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#854 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Zitat:
Zitat von Schugger Nur so zur Info:
Vertragsbruch ist kein Straftatbestand. | Mhhh...jain
Wenn du im Prototypenbau zu tuen hast ,sind Fotos Strengstens untersagt...Meistens muss man sein Handy(soweit Kamara vorhanden)abgeben.
Wenn doch Bilder an die Öffentlichkeit gehen und man Beweißen kann, dass du diese gemacht und verbreitet hast,sind Geldstrafen weit über 100000 Euro Möglich..je nach Vertarg und Schaden den man der Firma zugefügt hat.
Das Gleiche gilt natürlich auch hier,bloß das das Geldstrafen nicht so häufig und Geringer ausfallen(wenn überhaupt)...aber ich leg dafür meine Hand nicht ins Feuer...Wenn ihr Geheime Information verbreitet und erwischt werdet.... solltet ihr euch evtl erst mal einen Anwalt suchen...Der kennt sich da weitaus besser aus.
Ist nur ein Beispiel das Vertragsbruch nicht immer harmlos ist, wie es bei Gold Handel ist KA....das überlasse ich denen ,die damit handeln... |
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18.07.2011, 19:10
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#855 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Zitat:
Zitat von Sambir Mhhh...jain
Wenn du im Prototypenbau zu tuen hast ,sind Fotos Strengstens untersagt...Meistens muss man sein Handy(soweit Kamara vorhanden)abgeben.
Wenn doch Bilder an die Öffentlichkeit gehen und man Beweißen kann, dass du diese gemacht und verbreitet hast,sind Geldstrafen weit über 100000 Euro Möglich..je nach Vertarg und Schaden den man der Firma zugefügt hat.
Das Gleiche gilt natürlich auch hier,bloß das das Geldstrafen nicht so häufig und Geringer ausfallen(wenn überhaupt)...aber ich leg dafür meine Hand nicht ins Feuer...Wenn ihr Geheime Information verbreitet und erwischt werdet.... solltet ihr euch evtl erst mal einen Anwalt suchen...Der kennt sich da weitaus besser aus.
Ist nur ein Beispiel das Vertragsbruch nicht immer harmlos ist, wie es bei Gold Handel ist KA....das überlasse ich denen ,die damit handeln... | sehe ich auch so.
ich gehe davon aus, dass man auch hier bei bioware vor dem testen des spiels eine geheimhaltung bestätigen muss. im realen leben ist die übrigens 10 jahre gültig wenn ich mich richtig erinnere. |
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19.07.2011, 13:42
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#856 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Wenn die Dienste Dritter laut AGB ähnlich andere Mitbewerber verboten sind.
Verstößt du gegen die AGBs wird eine "Vertragsstrafe" fällig wie die aussieht bestimmt BW bzw ein Gericht wenn du damit nicht einverstanden bist
gesetzliche Grundlage wäre das BGB lesen musst du das aber selber
Schwierig wird die Sache nur dadurch, dass nicht alle AGBs BGB konform sind und gerade Firmen von der anderen Seite des großen Teichs oftmals ihre Probleme damit haben
wir sind nun aber ziemlich offtopic
hoffentlich gibt es bald genaue Informationen über das Bezahlmodell |
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19.07.2011, 15:41
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#857 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Zitat:
Zitat von Eskadur Wenn die Dienste Dritter laut AGB ähnlich andere Mitbewerber verboten sind.
Verstößt du gegen die AGBs wird eine "Vertragsstrafe" fällig wie die aussieht bestimmt BW bzw ein Gericht wenn du damit nicht einverstanden bist
gesetzliche Grundlage wäre das BGB lesen musst du das aber selber
Schwierig wird die Sache nur dadurch, dass nicht alle AGBs BGB konform sind und gerade Firmen von der anderen Seite des großen Teichs oftmals ihre Probleme damit haben
wir sind nun aber ziemlich offtopic
hoffentlich gibt es bald genaue Informationen über das Bezahlmodell | Wir reden hier von einer Straftat und die findet man im Strafgesetzbuch, wieder mal köstlich Eure unwissenheit..... |
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19.07.2011, 16:11
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#858 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Zitat:
Zitat von BaneCad Wir reden hier von einer Straftat und die findet man im Strafgesetzbuch, wieder mal köstlich Eure unwissenheit..... | Ja klar es wird kein Staatsanwalt auf dich zu kommen,sondern ein Rechtsanwalt ..und mir Persönlich wäre es egal,ob ein Rechtsanwalt oder ein Staatsanwalt mich verknackt ..da zahlen musst du so oder so...(Gut ein Staatsanwalt kann dich in den Knast schicken)
Ich widerspreche dir nicht im Bezug auf die Straftat..aber wir sollten das ganze nicht verharmlosen
Vertragsbruch kann richtig Teuer werden...
und Ganz klar ABO |
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19.07.2011, 16:16
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#859 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Verharmlosen sollte man nichts, man sollte bei Dingen wo man sich nicht auskennt, nicht einfach so in den Raum werfen, es gibt immer andere die etwas mehr Wissen haben, weil die das gelernt haben |
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19.07.2011, 21:29
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#860 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Zitat:
Zitat von Sambir Mhhh...jain
Wenn du im Prototypenbau zu tuen hast ,sind Fotos Strengstens untersagt...Meistens muss man sein Handy(soweit Kamara vorhanden)abgeben.
Wenn doch Bilder an die Öffentlichkeit gehen und man Beweißen kann, dass du diese gemacht und verbreitet hast,sind Geldstrafen weit über 100000 Euro Möglich..je nach Vertarg und Schaden den man der Firma zugefügt hat.
Das Gleiche gilt natürlich auch hier,bloß das das Geldstrafen nicht so häufig und Geringer ausfallen(wenn überhaupt)...aber ich leg dafür meine Hand nicht ins Feuer...Wenn ihr Geheime Information verbreitet und erwischt werdet.... solltet ihr euch evtl erst mal einen Anwalt suchen...Der kennt sich da weitaus besser aus.
Ist nur ein Beispiel das Vertragsbruch nicht immer harmlos ist, wie es bei Gold Handel ist KA....das überlasse ich denen ,die damit handeln... | Was du meinst ist aber nicht der Vetragsbruch an sich sondern die zivilrechtlichen Forderungen wegen Schadensersatz und Geldstrafen für urheberrechtliche Verstöße. |
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19.07.2011, 21:33
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#861 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Zitat:
Zitat von BaneCad Wir reden hier von einer Straftat und die findet man im Strafgesetzbuch, wieder mal köstlich Eure unwissenheit..... | Wie ein Jurist liest du dich eigentlich nicht. |
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19.07.2011, 21:36
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#862 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Nicht jedes rechtswidriges Vergehen ist eine Straftat |
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19.07.2011, 21:38
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#863 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Jep. Da ist das Urheberrecht ein gutes Beispiel. Wobei Vergehen eigentlich immer Straftaten sind. Aber ich weiß ja was gemeint ist. |
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19.07.2011, 23:01
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#864 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Zitat:
Zitat von Surfactant Wie ein Jurist liest du dich eigentlich nicht. | Das wäre zu kompliziert, man kann alles auseinander bauen, aber dei so einer Grundlage wie in D, müsste man einen eigenen Thread aufmachen um alles genau zu erklären.
Dazu habe ich aber keine Lust, und man muss auch kein Jurist sein, die können mehr als ich, ich bin eine einfache gelernte FfSuS. ich lerne das was jeder Bürger wissen sollte, Jedermannsrecht, Allgemeine Selbsthilfe, etc. |
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19.07.2011, 23:06
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#865 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Das kommt schon eher hin^^. |
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20.07.2011, 18:40
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#866 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] ich kram den thread mal hoch weil des wohl hier rein passt...
auf der preorderbox steht
gültige kreditkarte oder bezahlte spielzeitkarte (falls verfügbar), Internetverbindung (war eh klar) und bezahltes abonnement zum spielen erforderlich.
ich habe den verdacht das des so wie beim start von rift läuft, ohne angabe einer zahlungsquelle, unabhängig von den 30tagen free beim kauf, wird man nit zocken können...
was haltet ihr davon? |
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20.07.2011, 18:47
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#867 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Genau wie bei Blizzards WOW, war aber auch abzusehen. Lastschriftverfahren 1a |
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20.07.2011, 18:47
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#868 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] davon steht aber nichts da.... darum auch meine bedenken
prinziepiell kanns mir egal sein , hab ne kreditkarte aber was is bei anderen... |
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20.07.2011, 18:57
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#869 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] die anderen kaufen sich dann eine digitale gametimecard im ea store und zahlen dann dort wie sie möchten. |
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20.07.2011, 19:04
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#870 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Das selbe steht auch bei Rift und trotzdem kann ich mit PayPal bezahlen. Ich denke nicht das es hier groß anderst sein wird. |
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20.07.2011, 19:09
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#871 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Zitat:
Zitat von BaneCad Dazu habe ich aber keine Lust, und man muss auch kein Jurist sein, die können mehr als ich, ich bin eine einfache gelernte FfSuS. | Hallo Kollege |
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20.07.2011, 19:10
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#872 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] abo plz, f2p entfaltet seine kosten im itemshop, itemshop führt früher oder später zur zerstörung des spiels. |
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20.07.2011, 19:11
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#873 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Zitat:
Zitat von Adanus abo plz, f2p entfaltet seine kosten im itemshop, itemshop führt früher oder später zur zerstörung des spiels. | Abo ist auf den Screenshots der Pre Order Verpackungen zu sehen, ich glaube da musst du dir keine Sorgen mehr machen. |
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20.07.2011, 20:17
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#874 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Jo eben... wozu 30-Days-Sub, wenns F2P wäre?^^
Ist nur die Frage nach dem IS |
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21.07.2011, 08:59
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#875 | Gast | AW: [Fortsetzung] Gewünschtes Bezahlmodul [P2P, F2P, Bezahlmethoden] Jetzt wo die Pre-Order draussen ist, wird es sicherlich nicht mehr lange dauern, bis wir mehr wissen. Ich persönlich mag das Life Time Abo ... einmal zahlen und fertig ... jedoch denke ich, dass es wohl ein monatliches Abo ala WoW geben wird ... |
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